| Die Auseinandersetzungen um eine Neufassung des „European Interoperability Framework“ (EIF) dürften an Schärfe zunehmen. Das EIF beschreibt die Grundlagen für die Zusammenarbeit der IT der öffentlichen Verwaltungen und ihre Kommunikation mit den Bürgern. Seie erste Fassung aus dem Jahr 2004 betont dabei die Bedeutung von „offenen Standards“, liefert aber keine Definition von Offenheit. Einzige Ausnahme: Ein Standard darf nicht mit Patentansprüchen behaftet sein.
Seit Juli 2008 wird nun hinter verschlossenen Türen an einer EIF-Version 2 gearbeitet. Im November letzten Jahres gelangte ein Entwurf „Draft 11/2009“ an die Öffentlichkeit und sorgte für einen Eklat. Denn nach seinen Formulierungen konnte ohne Einschränkungen geradezu alles Standard sein, selbst „Homogenität der IT-Systeme“. Viel scheint die Arbeitsgruppe der EU-Kommission aus dem Widerspruch verschiedener Mitgliedsländer in der Zwischenzeit nicht gelernt zu haben.
Denn kürzlich wurde der Free Software Foundation Europe (FSFE) der letzte „Draft 03/2010“ zugespielt. Eine vergleichende Analyse der FSFE zeigt, dass auch jetzt noch die Formulierungen hinter EIF-1 zurückfallen. Eine Definition von Offenheit gibt es nicht. Stattdessen heißt es an einer Stelle beispielsweise: „Europäische öffentliche Verwaltung sollten Offenheit anstreben und dabei Bedürfnisse, Prioritäten, gesetzliche Bestimmungen, Budget, Marktsituation und eine Reihe weiterer Faktoren berücksichtigen.“
Karsten Gerloff, Präsident der FSFE, hat dazu in einem Artikel für HeiseOpen kommentiert: „Die erste Fassung des EIF hat Behörden eine gute Rückendeckung auch für größere Migrationsprojekte gegeben. Die neue Version motiviert eher dazu, alles beim Alten zu belassen.“ Gerloff moniert: „Wer mit einer Behörde kommuniziert und deren Unterlagen öffnen oder selbst amtstaugliche Dokumente verfassen muss, sollte nicht zur Nutzung proprietärer Software gezwungen sein.“ Sein Fazit: „In seiner gegenwärtigen Form ist das Dokument nutzlos. Es wäre besser, den Prozess anzuhalten und auf Basis der ersten Fassung vom Sommer 2008 neu zu beginnen.“
Es ist wohl davon auszugehen, dass dieser Entwurf nicht lange bestehen wird, denn auf europäischer Ebene dürften die Auseinandersetzungen sogar noch zunehmen. Letzten Endes müssten die Parlamente der EU-Mitgliedsländer das EIF-2 in die nationalen Gesetzgebungen umsetzen. Dabei haben vorbereitende Gremien eine entscheidende Rolle. In Deutschland werden das der demnächst entstehende IT-Planungsrat und die IT-Beauftragte der Bundesregierung, Cornelia Rogall-Grothe, sein.
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*Ludger Schmitz ist freiberuflicher Journalist in München. |